Fehlermeldung 13.06.2014 Freitag
Stellwerk Jugendhilfe gemeinnützige GmbH


Gemäß § 36 SGBVIII führen wir gemeinsam mit dem ASD des zuständigen Jugendamtes sowie dem/der Jugendlichen mindestens halbjährlich Hilfeplangespräche durch, in denen der aktuelle Stand der Hilfe überprüft wird und neue Festlegungen und Ziele für den nächsten Zeitraum getroffen werden. Jedes Hilfeplangespräch wird teamintern vor- und nachbereitet. Zusätzlich wird mit dem Klienten zusammen schriftlich eine Hilfeplanvorbereitung erstellt und an den zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes weitergeleitet.

Die Verlaufs- und Ergebnisqualität der Hilfe wird im Rahmen der Selbstevaluation dokumentiert. Ausschlaggebend für die Steuerung und die Dokumentation des Betreuungsverlaufs ist der Hilfeplan. Als Steuerungsinstrument beinhaltet er die Zielorientierung.
Bezugnehmend auf die individuelle Lebenssituation der Betreuten unter Berücksichtigung ihres sozialen Umfeldes sind die erarbeiteten Ziele und die erfolgten Handlungsschritte festzuhalten. Die Ergebnisse regelmäßiger Reflexion des Entwicklungsverlaufes mit dem Klienten und dem Team werden genauso festgehalten, wie die Strategien und Methoden zur Zielerreichung.